Logopädie und Bibliotheken dürfen wieder öffnen

Limburg: „Öffnungen sind wichtiger Schritt“

Mit der neuesten Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung besteht ab jetzt im Rahmen einer logopädischenBehandlung keine Masken- und Testpflicht mehr. Das hat die Niedersächsische Gesundheitsministerin heute (Donnerstag) im Sozialausschuss des Landtages angekündigt. „Angesichtsder berechtigten Kritik seitens der Logopädiepraxen ist dies eine wichtige Änderung in der Verordnung“, so der Grüne Landtagsabgeordnete Helge Limburg. „Mich haben Anschreiben aus dem Landkreis Nienburg erreicht, die daraufhin gewiesen haben, dass mit Masken- und Testpflicht eine logopädische Behandlung nicht möglich ist. Angesichts der Bedeutung der Arbeit der Logopädie ist es gut, dass diese ab sofort ohne Masken und Tests stattfinden kann. Besser wäre allerdings gewesen, die Landesregierung hätte von Beginn an gründlich und sorgfältig gearbeitet, anstatt jetzt hektisch nachzubessern.“ 

„Erfreulich ist auch die neueste Regelung zur Eröffnung von den öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen –  unabhängig vom Inzidenzwert“, freut sich Limburg. „Die Grüne Landtagsfraktion hat sich stets für die Öffnung von öffentlichen Bibliotheken eingesetzt. Diese sind wichtige Bildungsangebote, die insbesondere denjenigen Kindern und Jugendlichen, die zuhause kaum Platz haben um zu in Ruhe zu lesen oder nicht ausreichend Geld für die ständige Anschaffung neuer Bücher haben den Zugang zu Literatur niedrigschwellig zu ermöglichen“, erklärt Limburg. 

Artikel kommentieren