Meine Rede im Plenum zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist heute schon mehrfach gesagt worden: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung zumindest so, wie es die Große Koalition beschlossen hat, verfassungswidrig war. Natürlich freuen wir uns gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen von der FDP und den Linken, dass das höchste deutsche Gericht unsere Rechtsauffassung und – das will ich klar sagen – letztlich auch unsere politische Auffassung bestätigt hat.

Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass der Antrag der AfD, die sich hier heute so aufbläht, keinen Erfolg hatte. Ich – auch wenn es schon von meinem Vorredner gesagt worden ist – kann es Ihnen nicht ersparen, das noch einmal anzuführen. Sie haben es in der Hälfte Ihres Antrages nicht einmal geschafft, eine statthafte Klageart zu finden; nicht einmal das. Soweit Sie das immerhin gefunden haben, sind Sie bereits beim nächsten Prüfungspunkt, der Klagebefugnis, gescheitert. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr Antrag Teil der rechtswissenschaftlichen Vorlesung Staatsrecht, zweites Semester, wird. Thema: „So, wie man es nicht macht in Karlsruhe“, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Meine Damen und Herren, dass gerade die AfD eine markige Aktuelle Stunde zum Thema rechtswidrige Parteienfinanzierung anmeldet, ist allerdings gewagt. Zu Ihrer Erinnerung: Im Jahr 2016 lässt sich Ihr damaliger Parteichef Meuthen seinen Landtagswahlkampf illegal aus der Schweiz finanzieren.

Am Ende stehen 270 000 Euro Strafe für die AfD, nachdem Sie zunächst vergeblich versucht hatten, zu verschleiern.

Im selben Jahr haben Sie in Düsseldorf eine Veranstaltung abgehalten, die ebenfalls verdeckt und illegal aus der Schweiz finanziert wurde. Auch hier haben Sie versucht, zu verschleiern. Auch hier folgte eine Strafe durch die Bundestagsverwaltung. Ein AfD-Landtagskandidat aus Baden-Württemberg hat nach Medienberichten versucht, von der russischen Botschaft finanzielle Unterstützung für seinen Wahlkampf zu erhalten.

2016 und 2018 haben Sie augenscheinlich über Strohmänner und Strohmannfirmen für die AfD riesige Plakatkampagnen im Gesamtwert von 3,5 Millionen Euro beim Plakatanbieter Ströer gebucht. Sie haben geleugnet. Auch hier hat Ihr Leugnen nichts genützt.

Sie wurden als Direktkunde geführt und dementsprechend auch belangt.

2017, Herr Brandner, hat sich der AfD-Europa-Abgeordnete Guido Reil seinen Landtagswahlkampf ebenfalls aus der Schweiz illegal finanzieren lassen – Strafzahlung 133 000 Euro. Ebenfalls 2017 fließen in insgesamt 17 Tranchen 132 000 Euro illegaler Spenden erneut aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee. Das ist nicht irgendein Kreisverband, das ist der Kreisverband Ihrer Bundesvorsitzenden und Spitzenkandidatin Alice Weidel – die Strafzahlung 396 000 Euro.

Im Jahr 2018 wieder der Kreisverband von Frau Weidel, wieder illegale Spenden aus dem Ausland, diesmal nicht die Schweiz, diesmal die Niederlande: 150 000 Euro. Die Bundestagsverwaltung fordert die Rückzahlung. Die AfD prüft eine Klage dagegen.

Meine Damen und Herren, diese Liste erhebt natürlich überhaupt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber sie zeigt: Die AfD kennt sich deshalb mit rechtswidriger Parteienfinanzierung aus, weil sie sie selbst über Jahre und auf nahezu allen Ebenen immer wieder praktiziert hat.

Insbesondere Spenden aus dem Ausland scheinen bei dieser angeblich ach so deutschen Partei sehr, sehr beliebt zu sein. Und wenn sie dann erwischt wird, dann fällt die Reaktion nicht etwa in Form von Reue und Demut, Entschuldigung und Zurückgeben aus, sondern dann folgt in aller Regel leugnen, vertuschen, verharmlosen und versuchen, zu klagen und sich irgendwie an die illegal erlangten Gelder zu klammern, um sie behalten zu dürfen.

Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihre Doppelbödigkeit und Ihre Doppelmoral hier noch einmal in aller Klarheit darstellen zu können.

Vielen Dank.

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Hier könnt ihr die Rede nochmal nachhören:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7550428#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTUwNDI4&mod=mediathek

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