Öffentliche Anhörung zeigt Hasenfüßigkeit der Bundesregierung im Abstammungsrecht

Foto: Bundesrat

Am 11. Janaur fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ statt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der Gesetzgeber einem biologischen Vater eine realistische Chance geben muss, rechtlicher Vater des Kindes zu werden, selbst wenn bereits der neue Partner der Mutter als rechtlicher (aber nicht-biologischer) Vater eingetragen wurde.

Das Gericht sah zwei Möglichkeiten für eine Umsetzung vor: eine, bei der ein Gericht entscheidet, welcher der konkurrierenden Väter den Vorzug erhält und eine, bei der in diesen besonderen Situationen eine Mehrelternschaft gesetzlich zulässig wäre; das Kind also zwei rechtliche Väter hat. Bei der Anhörung wurde deutlich, dass eine Mehrelternschaft in Deutschland zwar juristisches Neuland wäre. Die Expert:innen haben jedoch mehrfach die Vorteile dieser Lösung betont und als wegweisend für ein modernes Abstammungsrecht bezeichnet, um die Vielfalt der gelebten Familienverhältnisse rechtlich abzubilden.

Die Bundesregierung hat sich dieses Neuland allerdings nicht zugetraut und beharrt auf die Zweielternschaft. Viele der Expert:innen war sich bei der Anhörung auch darüber einig, das die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf eine große Chance verpasst hat, die dringend notwendigen Reformen im Abstammungsrecht umfassend anzugehen. Auch die von der grünen Bundestagsfraktion benannte Expertin Dr. Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund betonte auf meine Nachfrage, dass das derzeitige Abstammungsrecht enorm reformbedürftig ist; dass wir uns hierbei aber nicht von Gerichtsurteilen treiben lassen sollten, sondern das Parlament selbst die Grundfragen, wer Eltern sein kann und wie Elternschaft entsteht, politisch wie juristisch entscheiden muss.

Auch hier sträubt sich die Bundesregierung leider, ihrer Verantwortung als rechtsgestaltende Kraft gerecht zu werden.
Die öffentliche Anhörung in voller Länge findet ihr hier zum Nachschauen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1134130-1134130