Vergangene Woche kam ich zu einem Gedankenaustausch mit den Vorstandsmitgliedern der VR-Bank in Südniedersachsen eG, Jens Ripke und Manfred Schäfer, zusammen.
Zentral dabei war das AGB-Recht – die Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung führt dazu, dass die Volksbank in Fällen, bei denen Kund*innen AGB-Änderungen nicht ausdrücklich zustimmen, de facto zu einer Kündigung des Kontos gezwungen ist, obwohl das im Regelfall von keinem der Beteiligten gewollt wird. „Verbraucherschutz ist uns wichtig. Aber diese Regelung führt meistens zum Gegenteil nämlich zu Ärger und bürokratischem Aufwand, der niemandem nützt“, meinte Ripke.
Ich versuche, auf das Thema bei anstehenden Novellierungen des AGB-Rechts ein besonderes Augenmerk zu legen. Niemandem dürfen Vertragsbedingungen aufgezwungen werden, die nicht gewollt sind. Aber eine unbeabsichtigte Kontokündigung kann im Zweifel gravierende Auswirkungen haben! Das ist nicht im Interesse der Kund*innen.
Ebenso zentral ist die Bedeutung der Bank im ländlichen Raum: Die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen ist elementar, damit die Menschen hier nicht abgehängt werden. Diese Infrastruktur muss erhalten bleiben.
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