Persönliche Erklärung zur Mitzeichnung des Antrags zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit und damit zum Verbot der Partei „Alternative für Deutschland“
Das Parteienprivileg des Art. 21 schützt Parteien in ihrer politischen Tätigkeit und stattet sie mit erhöhter Schutz- und Bestandsgarantie aus. Dies ist jedoch bei weitem kein Freifahrtschein, sondern an Bedingungen geknüpft: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ (Art. 21 Abs. 2 GG)
Die AfD ist bereits seit 2019 bundesweit Prüffall und steht seit 2021 unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. In mehreren Ländern ist sie gerichtlich bestätigt als „erwiesen verfassungsfeindlich“ eingestuft. Umfassende Sammlungen an Material belegen, dass die Ziele der AfD offen verfassungsfeindlich sind. Parteifunktionär*innen und Mandatsträger*innen stellen regelmäßig die Grundpfeiler unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie die Würde des Menschen oder das Diskriminierungsverbot, in Frage. Die Rechte marginalisierter Gruppen sollen beschränkt oder beseitigt werden, stattdessen soll das Deutschtum gestärkt und befördert werden.
Eine frühere AfD-Abgeordnete sitzt in Untersuchungshaft, weil sie verdächtigt wird, einen Putsch gegen unsere demokratische Regierung mit vorbereitet zu haben. Gegen einen AfD-Abgeordneten wird ermittelt, weil er illegal Geld aus Russland angenommen haben soll, gegen mehrere Mitarbeiter der AfD wird wegen Spionage für China ermittelt. Frühere AfD-Abgeordnete wurden wegen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit gerichtlich aus dem Justizdienst entfernt. Bei keiner Partei musste so häufig die Abgeordnetenimmunität wegen Ermittlungen oder Verurteilungen aufgehoben werden wie bei der AfD.
Die Verharmlosung des Nationalsozialismus ist zudem eine wiederkehrende Rhetorik unter den Anhänger*innen der AfD. So bezeichnete der ehemalige Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland die Zeit des Nationalsozialismus als „Vogelschiss in der Geschichte“ und forderte, man müsse „stolz sein“ auf die Soldaten der Wehrmacht, die einen verbrecherischen Vernichtungskrieg in weiten Teilen Europa entfacht haben. Sein Parteikollege und Fraktionsvorsitzende im thüringischen Landtag Björn Höcke wurde jüngst für die Nutzung strafbarer SA-Parolen verurteilt.
Nicht zuletzt zeigt der Eklat um den thüringischen Landtags-Alterspräsidenten Jürgen Treutler im Rahmen derer konstituierenden Sitzung: Sobald die AfD auch nur über einen Hauch von Macht verfügt, missbraucht sie diese auf Kosten der Demokratie.
All diese Punkte und noch viele weitere bringen mich zu der Überzeugung, dass die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD, umgangssprachlich Parteiverbotsverfahren, unabdingbar ist. Die Stärke unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats zeigt sich auch im Selbstschutz und es ist an der Zeit, diesen Selbstschutz wirksam werden zu lassen. Ich habe mich daher entschieden, den benannten Gruppenantrag mitzuzeichnen.
In meiner Fraktion gibt es unterschiedliche Auffassungen über den strategisch richtigen Weg zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Schließlich benötigt ein entsprechender Antrag durch den Bundestag eine Mehrheit im Plenum. Ich kenne keine Kolleg*innen, die inhaltlich gegen ein AfD-Verbotsverfahren sind. Ich respektiere diese unterschiedlichen strategischen Auffassungen, komme aber selbst zu dem Schluss, dass es nun an der Zeit ist, diesen Antrag zu unterstützen.