Auslieferung unzulässig

Maja, eine deutsche Person aus der linken Szene, hätte nicht nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

„Das Urteil unterstreicht einmal mehr, wie skandalös das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und des LKA Sachsen im Fall Maja war. Die Umstände der voreiligen Auslieferung müssen unbedingt weiter aufgearbeitet werden. Gleichzeitig bestätigt mich das Urteil in meiner Forderung, dass es keine weiteren Auslieferungen nach Ungarn geben darf. Den Beschuldigten im Budapest-Komplex, die sich kürzlich den Behörden gestellt haben, müssen rechtsstaatliche Verfahren garantiert werden und das ist nur in Deutschland sicher möglich.“, so Helge Limburg.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/extremismus-angriffe-in-ungarn-klage-gegen-auslieferung-erfolgreich-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250206-930-366908