Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts am 12. November

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts am 12. November ist ein echter Meilenstein in der Beteiligung und Gleichstellung von Frauen in Deutschland. Durch den „Aufruf an das Deutsche Volk“ des Rats der Volksbeauftragten inmitten der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg konnte am 30. November 1918 in Deutschland das neue Wahlgesetz mit allgemeinem aktivem und passivem Wahlrecht in Kraft treten, das zum ersten Mal auch für Frauen galt, wodurch am 19. Januar 1919 nicht nur auch Frauen die Wahllokale betreten durften, sondern sich auch zur Wahl aufstellen lassen konnten. In der damaligen Zeit war das keine Selbstverständlichkeit, sondern der Verdienst mutiger Frauen und Menschen, einer langen Frauen- und Freiheitsbewegung, die vorangegangen ist.

Auch heute noch kämpfen Frauen und Menschen weltweit für Frauenrechte, universelle Menschenrechte und eine gleichberechtigte Gesellschaft. Denn nur so können Bildung, Wirtschaft und Menschenrechte verbessert werden und vollumfänglich geltend gemacht werden. Blicken wir beispielsweise in den Iran, wo seit über einem Jahr junge wie alte Menschen den diktatorischen, menschenverachtenden Strukturen des iranischen Regimes entgegen treten und für #JinJiyanAzadi – #FrauenLebenFreiheit – kämpfen. Damit ihre Gesellschaft freier, demokratischer, gleichberechtigter wird.

Diesen Menschen, heute wie damals, sind wir besonderen Dank und Unterstützung schuldig auf ihrem Weg, in eine freie, demokratische Gesellschaft mit der Geltung universeller Menschenrechte.

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