AfD-Prüfverfahren jetzt einleiten!

Ich freue mich, dass wir unseren Antrag (Drucksache 20/13750) in den Bundestag einbringen konnten. Doch auch jetzt müssen wir noch weitere Unterstützer*innen mobilisieren und gemeinsam ein starkes Signal für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung setzen!

Die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme von 17 renommierten Verfassungsrechtler*innen zeigt, dass ein Prüfverfahren bereits jetzt Erfolgsaussichten hat. Die Verzögerung der Veröffentlichung der Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Verweis auf die vorgezogenen Neuwahlen im Februar halte ich für falsch. Wähler*innen haben das Recht, vor der Wahl zu erfahren, wie der Verfassungsschutz die AfD bewertet. Das hat zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht NRW in einer Entscheidung bekräftigt: Der Verfassungsschutz hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Wähler*innen rechtzeitig zu informieren.

Gerade in einem Wahlkampf, in dem die AfD erneut versucht, durch rechtsextreme Rhetorik und antidemokratische Positionen Stimmen zu gewinnen, ist Transparenz entscheidend. Die öffentliche Debatte verdeutlicht die Dringlichkeit des Handelns und stärkt das Bewusstsein für die Gefahren, die von antidemokratischen Kräften ausgehen.

Zudem haben Wähler*innen ein Recht darauf, vor der Wahl zu erfahren, wie ihre Abgeordneten in dieser zentralen Frage abstimmen. Diese Transparenz ist essenziell für eine funktionierende Demokratie. Sie ermöglicht den Bürger*innen, politische Entscheidungen nachzuvollziehen und ihre Vertreter*innen zur Verantwortung zu ziehen.