Aktueller Stand zu § 218 StGB

Es gibt derzeit zwei Anträge von denen wir hoffen sie noch beschließen zu können:

  1. „Gesetzentwurf der Abgeordneten Carmen Wegge, Ulle Schauws u.a. – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – BT-Drs. 20/13775″
  2. “Antrag der Abgeordneten Carmen Wegge, Ulle Schauws u.a. – Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern – BT-Drs. 20/13776”

Inhaltliche Zusammenfassung des Antrags:

  • Problem: Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland, die auf Urteilen des BVerfG basiert, führt zu zahlreichen Widersprüchen und praktischen Problemen. Die Regelungen beschränken die reproduktive Selbstbestimmung der Schwangeren und beeinträchtigen die medizinische Versorgung. Insbesondere die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, auch im Rahmen der Beratungslösung, erschwert den Zugang zu entsprechenden Gesundheitsdiensten und verursacht soziale, finanzielle und psychische Belastungen.
  • Ziele: Der Antrag strebt eine Reform an, die den Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig und straffrei stellt. Die Regelungen sollen reproduktive Selbstbestimmung gewährleisten, die medizinische Versorgung verbessern und internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen entsprechen. Gleichzeitig bleibt der Schutz des ungeborenen Lebens gewährleistet, indem der Abbruch nach der zwölften Woche nur in bestimmten Fällen (z. B. medizinische Indikationen) erlaubt bleibt.
  • Lösungsvorschläge:

1. Legalisierung und Entkriminalisierung:

Schwangerschaftsabbrüche auf Verlangen sind bis zur zwölften Woche rechtmäßig.

Die dreitägige Wartefrist entfällt, und die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach der zwölften Woche sind Abbrüche bei medizinischer Indikation oder kriminologischen Gründen bis zur 15. Woche erlaubt.

2.  Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches:

Der Schwangerschaftsabbruch wird aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst und im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) geregelt.

Eingriffe gegen den Willen der Schwangeren bleiben strafbar.

3. Prävention und Aufklärung:

Verbesserte Aufklärung und Zugang zu Verhütungsmitteln sollen ungewollte Schwangerschaften reduzieren.

Soziale Unterstützung und Gesundheitsleistungen werden ausgebaut.

4. Internationale Orientierung:

Der Antrag orientiert sich an den Empfehlungen der WHO und internationalen Menschenrechtsgremien.

  • Alternativen: Die Beibehaltung der aktuellen Regelung wird abgelehnt, da sie als verfassungswidrig und ineffektiv angesehen wird. Sie führt zu einer Umgehung des deutschen Gesundheitssystems durch Abtreibungen im Ausland (z.B. in Niederlande) oder über alternative Wege.

Über den Link findet ihr meine Rede vom 05. Dezember, sowie die beiden Anträge:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7618850#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE4ODUw&mod=mediathek