Die Standesämter haben sich die letzten Monate darauf vorbereitet, ab dem 01. Mai ist es endlich soweit. Das neue Namensrecht tritt in Kraft.
Egal ob sie bald heiraten, aber unzufrieden mit den begrenzten Möglichkeiten der Wahl des Ehenamens sind, man den Nachnamen nicht ansieht, dass sie eine Familie sind oder ihre friesische Namenstradition bisher nicht berücksichtigt werden konnte. All dies ändert sich zum 01. Mai.
Das können sie zum Beispiel ändern:
1: echter Doppelname
a)
Bei Heirat können sich Frau Arnheim und Herr Cengiz nun auch dafür entscheiden gemeinsam Frau & Herr Arnheim-Cengiz oder Cengiz-Arnheim zu heißen (jeweils auch ohne Bindestrich möglich). Ihre Kinder tragen dann auch den gemeinsamen Doppelnachnamen.
b)
Frau Rodríguez Sánchez und Frau Hansen-Drillinger dürfen bei Heirat allerdings aus ihren 4 Namensbestandteile maximal 2 davon als Familienname wählen.
c)
Das Kind der unverheirateten Eltern Frau Lehmann und Herrn Pietrowsky kann nun bei Geburt auch den Nachnamen Lehmann-Pietrowsky (auch umgekehrt und auch ohne Bindestrich) erhalten.
2: Berücksichtigung der friesischen und dänischen Namenstraditionen
a)
Der nordfriesische Sohn von Jan und Maren Jacobsen darf nun Lasse Jansen oder auch Lasse Marensen heißen.
b)
Ida Christensen, die der dänischen Minderheit angehört, darf ihrem Kind als Mittelnamen (und damit ersten Teil des Nachnamens) z.B. den Familiennamen des Großvaters (Albertsen) geben. Das Kind kann somit nun Gustav Albertsen Christensen heißen.
3: Namensanpassung von Scheidungs- und Stiefkindern
Für Trennungs- & Patchwork-Familien wird die Namensänderung der Kinder erleichtert, um die tatsächliche Familienzugehörigkeit angemessen ausdrücken zu können.
4: einmalige Namensänderung ohne besonderes Ereignis und ohne Angabe von Gründen für Erwachsene
a)
Eine erwachsene Person kann einmalig ihren mehrteiligen Geburtsnamen einkürzen.
b)
Eine erwachsene Person kann auch einmalig den Namen des anderen Elternteils annehmen oder einen Doppelnamen aus beiden Namen der Eltern führen. Dies allerdings nur, wenn sie bei Geburt nicht den Ehenamen der Eltern erhalten hat.
Die Ampel-Koalition hatte im April letzten Jahres beschlossen, das verstaubte, restriktive deutsche Namensrecht zu modernisieren.
Helge Limburg, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Hameln-Pyrmont-Holzminden war als Berichterstatter der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen für die Verhandlung des neuen Namensrechts im Parlament verantwortlich und freut sich, dass diese Änderungen endlich in Kraft treten: „Wir liberalisieren unser Land und dazu gehört auch, dass die Menschen mehr Freiheit über die Wahl ihres Namens erhalten.“