Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag erließ am Freitag, den 17. März 2023, Haftbefehle gegen Putin und seine sog. „Kinderrechtsbeauftragte“ Lwowa-Belowa wegen Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation und Zwangsüberführung von ukrainischen Kindern auf russisches Territorium. Wobei man von einer Kinderrechtsbeauftragten, die für illegale Verschleppungen und Zwangsadoptionen von ukrainischen Kindern verantwortlich sein soll, im wahrsten Sinne des Wortes nicht sprechen kann!
Dies ist ein historisches Statement der Internationalen Strafjustiz, dass sich Täter von illegalen Deportationen und Zwangsüberführungen von Kindern – die Schutzbedürftigsten in Kriegszeiten – vor der Internationalen Weltgemeinschaft verantworten müssen!
Es ist ferner zu begrüßen, dass sich der IStGH für den Weg der Öffentlichkeit entschieden hat und wir damit den von Verschleppungen betroffenen Familien zeigen, dass wir nicht wegsehen!
Auch Deutschland hat Nachholbedarf, betrachte man sich das Verbrechen des Verschwindenlassens. Denn die UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen wurde in Deutschland bisher noch nicht vollständig umgesetzt! Es sollten wesentliche Strafrechtslücken geschlossen werden, damit sich die Täter des Verschwindenlassens ihrer strafrechtlichen Verantwortung nicht entziehen. Diesbezüglich will ich auch noch eindringlich auf den in der kommenden Woche in Genf tagenden UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen aufmerksam machen, wo am Mittwoch, den 22. März um 10 Uhr, eine öffentliche Anhörung Deutschlands stattfindet. Diese wird unter https://media.un.org/en/webtv per Live-Stream zu verfolgen sein. Im Zuge dessen, wird es auch um illegale Auslandsadoptionen und Zwangsadoptionen von Kindern gehen, die wird effektiv verhindern und beseitigen müssen!
Weitere Infos zur Agenda des UN-Ausschusses unter https://mailchi.mp/e08a5ebda13a/newsletter-n20-ced-february .
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