Zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht gehört auch die geschlechtliche Selbstbestimmung.
Am Freitag haben Tessa Ganserer und ich ein Fachgespräch zum wirksamen Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor normangleichenden Eingriffen veranstaltet, um das 2021 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu evaluieren.
Im Fachgespräch wurde deutlich, dass die damals am konkreten Gesetz geäußerte Kritik der Expert:innen andauert und sich das Gesetz auch in der Praxis als defizitär erwiesen hat. Da wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, Umgehungsmöglichkeiten im Gesetz zu beseitigen, lieferte das Fachgespräch wichtige Impulse für bestehende Reformbedarfe.
Vielen Dank an die Expert:innen Prof. Dr. Katharina Lugani, Prof. Dr. Olaf Hiort und Anjo Kumst für die spannenden Inputs.
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