Rede zu „30 Jahre Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Aufarbeitung bleibt Auftrag“

„Die Einrichtung des Tribunals war ein historischer Schritt, weil dieses Gericht erstmals nach den Nürnberger Prozessen dafür stand, dass die Weltgemeinschaft es nicht hinnimmt, wenn fundamentale Prinzipien von Humanität mit Füßen getreten werden. Die spätere Einrichtung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs und des Völkerstrafgesetzbuchs in Deutschland war dann das deutliche Signal, dass dies eben nicht nur ad hoc im Angesicht von Gräueltaten gilt, sondern immer und überall gelten soll. Die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs – personell, materiell und auch durch Ausweitung der Befugnisse – ist auch eine Verpflichtung aus der Arbeit des Jugoslawien-Tribunals.

Das Völkerstrafgesetzbuch wird und muss auch weiterhin mit Leben gefüllt werden. Es war und ist wichtig, dass syrische Kriegsverbrecher sich vor deutschen Gerichten für ihre Taten verantworten müssen. Es ist wichtig, dass entsprechende Urteile zukünftig häufiger übersetzt und Dolmetscherleistungen ausgebaut werden sollen, weil diese Prozesse und Urteile eben eine Wirkung weit über die unmittelbar Prozessbeteiligten hinaus haben.

Und auch die Ermittlungen gegen russische Kriegsverbrecher durch die internationale Justiz und durch deutsche Behörden basieren letztlich auf dem Rom-Statut und auf dem Völkerstrafgesetzbuch. Auch hier sehen wir die Lehre, aber auch die Mahnung aus der Arbeit des Jugoslawien-Tribunals: Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts muss gelten, immer und überall.“

Die gesamte Rede findet ihr unter: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7554448#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU0NDQ4&mod=mediathek.

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