Das Namensrecht wird reformiert!

Zu keinem Thema bekomme ich so viele Anfragen von Bürger:innen wie zum Namensrecht, viele leiden unter den derzeit restriktiven Regelungen des deutschen Namensrechts. Heute hat der Gesetzentwurf zur Reform das Kabinett passiert. Gut, dass die Ampel hier aktiv wird!

Die Reform ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Aufbruch. Wichtigste Neuerung ist wohl die Möglichkeit echter Doppelnamen (das heißt nicht mehr nur gemeinsamer Ehename + Begleitname für eine:n Partner:in) sowohl für Ehepaare als auch für gemeinsame Kinder.

Außerdem werden Namenstraditionen nationaler Minderheiten berücksichtigt: Ermöglicht werden die sorbische geschlechtsbezogene Endung (selbiges gilt für Namen ausländischer Herkunft mit entsprechender Tradition), das friesische Patronym/Matronym und der dänische Mittelname.

Wichtigste Neuerungen gegenüber dem Referentenentwurf: Keine Fristen mehr für Altfälle und großzügige Regelungen zur Änderung des Geburtsnamens auch für Volljährige. Ein großer Erfolg!

Zwar bleibt die von Expert:innen angemahnte grundlegende Neuordnung des Namensrechts im Entwurf aus, dennoch bringt der Entwurf mehr Wahlmöglichkeiten und wird damit unterschiedlichen Lebensrealitäten und der herausragenden Bedeutung des eigenen Namens gerecht.

Ich freue mich auf die anstehenden parlamentarischen Verhandlungen, in denen wir sicherlich weitere Verbesserungen erzielen werden.

Mehr dazu könnt ihr nachlesen unter: https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/kabinettsbeschluss-zum-namensrecht.

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